Im Rahmen der Befragung werden keine personenbezogenen Daten gespeichert.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain https://online-befragungen.it.nrw.de ab dem 01.08.2022 vom Landesbetrieb IT.NRW veröffentlichten Online-Befragungen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vom Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) bei IT.NRW im Zeitraum vom 24.06.2022-04.07.2022 vorgenommenen Bewertung auf Basis der Prüfschritte des WCAG Testverfahrens.
Aufgrund dieser Überprüfung ist dieser Online-Fragebogen mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Prüfschritte sind eher nicht oder nur teilweise erfüllt und damit die Inhalte nicht barrierefrei.
Eher nicht erfüllt:
· 9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften
Überschriftenelemente werden unterschieden, befinden sich jedoch auf dem gleichen aria-level. Zudem sind die Strukturelemente doppelt gekennzeichnet, einmal mit role=heading und einmal mit dem H1-Element.
· 9.3.2.2 Keine unerwartete Kontextänderung bei Eingabe
Durch das Aufklappen der Links in der Fußzeile beider Fragebögen entsteht keine Kontextänderung. Dies kann für Nutzer, die auf einen Screenreader angewiesen sind, zu Verwirrung führen.
· 12.1.1 Dokumentation von Kompatibilität und Barrierefreiheit
Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss laut §10b des BBG NRW ein elektronisches Kontaktformular erhalten, welches von jeder Seite unmittelbar zugänglich ist.
Teilweise erfüllt:
· 9.1.4.3 Kontraste von Texten ausreichend
Das Kontrastverhältnis der E-Mail-Adressen und Links im Begrüßungstext muss ein Kontrastverhältnis von 4,5:1 aufweisen. Der aktuelle Kontrast beträgt 3,98:1.
· 9.3.3.1 Fehlererkennung:
Fehler werden beschrieben. Der Screenreader liest diesen vor, jedoch ist eine Interaktion von einem User notwendig.
· Aktueller Fokus deutlich
Wenn die Fokushervorhebung ausschließlich über einen Farbwechsel geschieht, muss dieser ein Kontrastverhältnis von 3:1 haben.
Alle aufgeführten Probleme werden noch behoben. Ein Nachtest erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Diese Erklärung wurde am 20.04.2022 erstellt und zuletzt am 01.08.2022 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie das Team Online-Befragungen unter online-befragungen@it.nrw.de an.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
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